Richterstandard

Allgemeine Erscheinung

Der erste Eindruck eines guten Hunderichters sollte sein, dass er eine gerechte, strenge, aber auch sanfte und aufmerksame Persönlichkeit darstellt. Er besitzt eine furchtlose, aber nicht aggressive Art.

Selbstsicherheit und eine vornehme Zurückhaltung, welche sich darin äußert, dass er nicht sofort im Ring wahllos neue Freundschaften eingeht, sonders erst später oder erst im Hotel bei einem gemütlichen Essen.

Ein Richter sollte eine gewisse Vornehmheit ausstrahlen, schwer zu definieren,

aber immer erkennbar nach Beendigung des offiziellen Richtens. Das

Geschlecht ist unerheblich. Körperliche Fitness ist wünschenswert, aber

nicht unbedingt erforderlich, da das süße Leben dieses Spezies sehr stark

verweichlicht hat.

Kleidung

Die Kleidung sollte den klimatischen Verhältnissen angepasst sein;

Unterwäsche der Jahreszeit entsprechen. Aber niemals darf ein Richter

unangenehmen Körpergeruch verbreiten.

Figur:

Die wünschenswerte Figur einer Richterin sollte den Proportionen der zu

richtenden Rasse entsprechen. Die Figur eines männlichen Richters ist von

geringerer Bedeutung, aber eine stattliche Erscheinung ist generell

bevorzugt.

Hautfarbe:

Alle Farbvarianten sind zugelassen. Persönlich habe ich zwar noch nie

einen blauen Richter erlebt, aber es gibt immer ein erstes Mal.

Größe:

Ein Richter sollte weder zu groß noch zu klein sein. Als allgemeine

Faustregel kann gelten: muß ein Richter sich hinknien, um einen Hund zu

beurteilen, so ist er zu groß; muß ein Richter hochspringen, um die Hoden

zu fühlen, so ist er zu klein. Gemessen werden sollte vom Haaransatz

(Haare teilen oder runterdrücken), so dass die tatsächliche Größe

festgestellt werden kann.

Gewicht:

Das Durchschnittsgewicht eines Richters sollte zwischen 50 und 150 kg

liegen, je nach Geschlecht, jedoch muss immer eine Harmonie zur

Körpergröße bestehen.

Gangwerk:

Richter mit der Tendenz, auf dem Boden zu kriechen, sollten in der

Beurteilung herabgesetzt werden. Auch das Nichthochheben (Schlürfen) der

Beine führt zur Abwertung. Bei der Vorwärtsbewegung ist ein Fuß vor den

anderen zu setzen. Hüpfen oder ein wiegender Schritt sind zulässig und

manchmal auch eine effektvolle Selbstdarstellung.

Präsentation:

Während des Richtens sollte der Richter im Zentrum des Ringes stehen, die

Beine leicht gespreizt, Arme vor der Brust gekreuzt, das Kinn leicht auf

die Brust gesenkt mit einem leicht aus den Augenwinkeln schielendem

Blick.

Hat der Richter diese Haltung eingenommen und die Hunde das „Im Kreis

laufen“ begonnen, muß der Sonderleiter unbedingt die Runden zählen. Bei

mehr als 20 Runden oder einem vorherigen Zusammenbruch eines

Vorführers ist der Richter unauffällig durch leichte Stöße in die Rippen

darauf aufmerksam zu machen.

Ältere und erfahrene Richter kennen Dutzende dieser

Haltungspositionen und sind schon öfters dabei eingenickt

Geringe Fehler:

Stummheit:

Ein Richter sollte in einer gut hörbaren Lautstärke sprechen. Der

Wortschatz ist ausreichend, wenn er die Wörter „Laufen“, „Noch eine Runde“

oder „Halt“ und die Zahlen 1 bis 4 beherrscht.

Schwerhörigkeit:

Schwerhörigkeit ist nicht als Fehler zu bewerten. Tatsächlich sollte es

sogar als Vorzug angesehen werden, wenn der Richter die ungezogenen

Kommentare vom Rand des Ringes oder die ins Ohr geflüsterten Hinweise

der Vorführenden über die Qualitäten ihrer Hunde nicht hört.

Blindheit:

Es ist von Vorteil, wenn ein Richter den vollen Gebrauch beider Augen hat.

Es gibt jedoch auch bekannte Personen mit extrem stark eingeschränktem

Sehvermögen, was einer erfolgreichen Richterkarriere nicht im Wege steht.

Vielleicht sollte man das Sehvermögen vom Standard ausschließen, um

endlose Diskussionen nach dem Richten zu vermeiden.

Disqualifizierende Fehler:

Richter, welche im Ring toben, brüllen oder hysterische Lachanfälle

bekommen, wenn ein Vorführer mit einer erbarmungswürdigen Kreatur den

Ring betritt, sind sofort zu disqualifizieren. Auch sind Richter

auszuschließen, die den reibungslosen Ablauf unterbrechen, während ein

Vorführender einen Scheck für ihn ausstellt, um ihn sofort und nicht erst

nach Beendigung des Richtens in Empfang zu nehmen. Ein Richter, welcher

einen Vorführenden beleidigt oder körperlich angreift ist nach dreimaliger

schriftlicher Verwarnung auszuschließen. Wie in Gehorsamswettbewerben

ist ein Richter sofort des Ringes zu verweisen, wenn er öffentlich uriniert

oder Kot absetzt. Diese Vorschrift trifft im übrigen auch auf den

Sonderleiter und das Ringpersonal zu.

Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

gefunden im Internet

Über das Ausstellen

Du willst also ausstellen? Das ist gefährlich.

Es bleibt nicht bei Einem, sei doch mal ehrlich.

Einer ist gar nichts, ein Zweiter muss her.

Ein Dritter ist einfach, ein Vierter nicht schwer.

Ein Fünfter erfreut dich, mit dem Sechsten wird´s gehn.

Ein Haus voller Hunde macht das Leben erst schön.

Ein Hund auf den Sofa, ein anderer im Bett.

Hungrige Mäuler in der Küche, das findest du nett?

Sie hören aufs Wort und sind gar kein Problem.

Wenn´s noch Einer mehr ist, wird´s immer noch gehn.

Jeder ist anders, du weißt wer da bellt.

Das Futter ist teuer, der Tierarzt kriegt Geld.

Die Familie bleibt weg, Freunde lassen dich in Ruh´.

Du siehst nur noch Züchter, die leben wie du.

Die Blumen sind tot, der Rasen ist hin,

doch am Wochenende hast du andres im Sinn.

Man meldet und reist, so ist der Trott,

dazu die Steuer, bald bist du bankrott.

Ist es das wert? Was machst du da bloß?

Da kommt ein Liebling und springt auf dein Schoß!

Sein Blick wärmt dein Herz und um nichts in der Welt

gäbst du einen her. Was bedeutet schon Geld?

Egal ob für Zucht, für Schau oder Spaß,

für jeden gibt´s Platz – jeder dient zu etwas!

Es muss wohl was wert sein und es muß dir was geben,

sie lieben dich alle, die Hunde in deinem Leben.

Alles hat sich verändert, nichts ist mehr gleich!

Du liebst deine Hunde und deine Seele ist reich.

Mit freundlicher Genehmigung von Lovely Fellows

Richterstandard

Allgemeine Erscheinung

Der erste Eindruck eines guten Hunderichters sollte sein, dass er eine gerechte, strenge, aber auch sanfte und aufmerksame Persönlichkeit darstellt. Er besitzt eine furchtlose, aber nicht aggressive Art.

Selbstsicherheit und eine vornehme Zurückhaltung, welche sich darin äußert, dass er nicht sofort im Ring wahllos neue Freundschaften eingeht, sonders erst später oder erst im Hotel bei einem gemütlichen Essen.

Ein Richter sollte eine gewisse Vornehmheit ausstrahlen, schwer zu definieren,

aber immer erkennbar nach Beendigung des offiziellen Richtens. Das

Geschlecht ist unerheblich. Körperliche Fitness ist wünschenswert, aber

nicht unbedingt erforderlich, da das süße Leben dieses Spezies sehr stark

verweichlicht hat.

Kleidung

Die Kleidung sollte den klimatischen Verhältnissen angepasst sein;

Unterwäsche der Jahreszeit entsprechen. Aber niemals darf ein Richter

unangenehmen Körpergeruch verbreiten.

Figur:

Die wünschenswerte Figur einer Richterin sollte den Proportionen der zu

richtenden Rasse entsprechen. Die Figur eines männlichen Richters ist von

geringerer Bedeutung, aber eine stattliche Erscheinung ist generell

bevorzugt.

Hautfarbe:

Alle Farbvarianten sind zugelassen. Persönlich habe ich zwar noch nie

einen blauen Richter erlebt, aber es gibt immer ein erstes Mal.

Größe:

Ein Richter sollte weder zu groß noch zu klein sein. Als allgemeine

Faustregel kann gelten: muß ein Richter sich hinknien, um einen Hund zu

beurteilen, so ist er zu groß; muß ein Richter hochspringen, um die Hoden

zu fühlen, so ist er zu klein. Gemessen werden sollte vom Haaransatz

(Haare teilen oder runterdrücken), so dass die tatsächliche Größe

festgestellt werden kann.

Gewicht:

Das Durchschnittsgewicht eines Richters sollte zwischen 50 und 150 kg

liegen, je nach Geschlecht, jedoch muss immer eine Harmonie zur

Körpergröße bestehen.

Gangwerk:

Richter mit der Tendenz, auf dem Boden zu kriechen, sollten in der

Beurteilung herabgesetzt werden. Auch das Nichthochheben (Schlürfen) der

Beine führt zur Abwertung. Bei der Vorwärtsbewegung ist ein Fuß vor den

anderen zu setzen. Hüpfen oder ein wiegender Schritt sind zulässig und

manchmal auch eine effektvolle Selbstdarstellung.

Präsentation:

Während des Richtens sollte der Richter im Zentrum des Ringes stehen, die

Beine leicht gespreizt, Arme vor der Brust gekreuzt, das Kinn leicht auf

die Brust gesenkt mit einem leicht aus den Augenwinkeln schielendem

Blick.

Hat der Richter diese Haltung eingenommen und die Hunde das „Im Kreis

laufen“ begonnen, muß der Sonderleiter unbedingt die Runden zählen. Bei

mehr als 20 Runden oder einem vorherigen Zusammenbruch eines

Vorführers ist der Richter unauffällig durch leichte Stöße in die Rippen

darauf aufmerksam zu machen.

Ältere und erfahrene Richter kennen Dutzende dieser

Haltungspositionen und sind schon öfters dabei eingenickt

Geringe Fehler:

Stummheit:

Ein Richter sollte in einer gut hörbaren Lautstärke sprechen. Der

Wortschatz ist ausreichend, wenn er die Wörter „Laufen“, „Noch eine Runde“

oder „Halt“ und die Zahlen 1 bis 4 beherrscht.

Schwerhörigkeit:

Schwerhörigkeit ist nicht als Fehler zu bewerten. Tatsächlich sollte es

sogar als Vorzug angesehen werden, wenn der Richter die ungezogenen

Kommentare vom Rand des Ringes oder die ins Ohr geflüsterten Hinweise

der Vorführenden über die Qualitäten ihrer Hunde nicht hört.

Blindheit:

Es ist von Vorteil, wenn ein Richter den vollen Gebrauch beider Augen hat.

Es gibt jedoch auch bekannte Personen mit extrem stark eingeschränktem

Sehvermögen, was einer erfolgreichen Richterkarriere nicht im Wege steht.

Vielleicht sollte man das Sehvermögen vom Standard ausschließen, um

endlose Diskussionen nach dem Richten zu vermeiden.

Disqualifizierende Fehler:

Richter, welche im Ring toben, brüllen oder hysterische Lachanfälle

bekommen, wenn ein Vorführer mit einer erbarmungswürdigen Kreatur den

Ring betritt, sind sofort zu disqualifizieren. Auch sind Richter

auszuschließen, die den reibungslosen Ablauf unterbrechen, während ein

Vorführender einen Scheck für ihn ausstellt, um ihn sofort und nicht erst

nach Beendigung des Richtens in Empfang zu nehmen. Ein Richter, welcher

einen Vorführenden beleidigt oder körperlich angreift ist nach dreimaliger

schriftlicher Verwarnung auszuschließen. Wie in Gehorsamswettbewerben

ist ein Richter sofort des Ringes zu verweisen, wenn er öffentlich uriniert

oder Kot absetzt. Diese Vorschrift trifft im übrigen auch auf den

Sonderleiter und das Ringpersonal zu.

Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

gefunden im Internet